ARCHITEKT

 

 

FRANZ SAGAISCHEK

 

ARCHITEKT FRANZ SAGAISCHEK, Dipl-Ing.arch. Mag.phil.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
3011 Untertullnerbach, , Tullnerbachstrasse 67, TEL / FAX: 02233/57 075,

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

 
 
 
 
 
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PROJEKTMANAGEMENT - / BAUTRÄGERLEISTUNGEN

1) Grundlagenerhebung

- generelle Erhebung der Marktlage
- Bedarfserhebung
- Prüfung von Grundstücksangeboten
- Prüfung gesetzlicher Bestimmungen beim Grunderwerb hinsichtlich Grundverkehrsgesetz, Wohnbauförderung, Althaussanierungsdarlehen   etc.
- erste Rohkalkulation

2) Bestandsaufnahme und Vorstudien

- Prüfung der Liegenschaftsdaten
- Abschätzung Baugrundrisiko
- Raumplanerische Bestandsaufnahme an Hand von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, Strukturplänen oder örtlichen Entwicklungskonzepten
- Feststellung der Infrastruktur hinsichtlich von Verkehrsanschlüssen, technischer Infrastruktur, Nahversorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Standortanalyse inkl. Ertragswertberechnung und Feststellen des Verkehrswertes der Liegenschaft
- Markt- und Bedarfsanalyse
- Grundstück-Einkaufskalkulation
- Bau- und Projektentscheidung

3) Machbarkeitsstudie

- Analyse der projektrelevanten Daten
- grundsätzliches Planungs- und Gestaltungsschema
- Abschätzen der Vermietungs- und Verkaufschancen
- Zeitdiagramm für eine mögliche Projektrealisierung
- Abschätzung der Genehmigungsverfahren
- Kosten- und Ertragsschätzung
- Finanzierungsvorschläge
- Erhebung von Förderungsmöglichkeiten und - vorschriften
- Standortgutachten

4) Projektentwicklung

- Erstellen eines Raumbuches
- Festlegen eines Raum- und Funktionsprogrammes
- Bau- und Ausstattungsbeschreibung
- Erschließungs- und Freiflächenkonzept
- Erstellen einer Bebauungsstudie
- Flächenbilanz mit Festlegung der Bebauungsdichte
- Aufstellung der Brutto- und Nettonutzflächen
- Terminplanung
- Rentabilitätsermittlung

5) Kalkulation

- Baukostenkalkulation
- Mietzinskalkulation
- Verkaufskalkulation
- Betriebskostenkalkulation
- Gesamtkostenkalkulation
- Renditeberechnung / Immobilieninvestoren-Kalkulation

6) Administration und Projektierung

- Aufstellung und Beauftragung des Planungsteams
- Definition und Abgrenzung der Aufgaben
- Behördenkontakte und Einholen von Stellungnahmen
- Anrainergespräche
- Öffentlichkeitsarbeit und Begleitung der Baureifmachung (durch das Planungsteam)

7) Projektsteuerung / Baubetreuungsleistungen

- Planungskoordination
- Behördenvertretung
- Teilnahme an Baubesprechungen
- Erstellen, Abstimmung und Überwachung von Termin- und Ablaufplänen
- Betreuung der Anraineranliegen
- Laufende Informationstätigkeit an den Bauherren, die finanzierenden Stellen und die späteren Nutzer
- Sammlung und Archivierung aller auf die Bauführung bezughabenden Schriften, Pläne, Fotos, etc.
- Baudokumentation
- Rechtliche Baubetreuungsleistungen wie Mithilfe bei der Erstellung der allgemeinen Vertragsbestimmungen sowie der Formulierung von Bauaufträgen
- Einholung eines Nutzwertgutachtens
- Einholung der Bestätigung der selbständigen Wohneinheiten (§12 WEG)
- Betreibung der Parifizierung
- Technisch geschäftliche Projektleitung in Zusammen= arbeit mit der technischen Bauleitung
- Mithilfe bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
- Kontrolle des Bautagebuches
- Geschäftliche Kontrolle der Bauleitung
- Kaufmännisch wirtschaftliche Projektabwicklung
- Laufender Soll-/ Istvergleich von Kosten und Finanzierung
- Abwicklung des Zahlungs- und Rechnungsverkehrs
- Evidenz und Kontrolle von Bankhaftbriefen
- Baubuchhaltung
- Projektendabrechnung

8) Projektverwertung

- Verwertungs- und Vertriebskonzept
- Marketing- und PR-Konzept
- Erstellung von Verkaufs- und Vermittlungsunterlagen
- Prospekt- und Expose-Unterlagen
- Ausarbeiten einer Werbestrategie
- Verkaufs-, Vermietungs-, Pachtvermittlung
- Übergabe des fertiggestellten Objektes samt Mängelprotokollen
- Betreuung der Nutzer während der Gewährleistungsphase samt Mitwirkung bei der Mängelfeststellung
- Protokollführung bei der Schlussfeststellung kurz vor Ablauf der Gewährleistungszeit
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ÖRTLICHE BAUAUFSICHT
gemäß GOA 1999, §4

- Örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
- Aufstellen und Überwachen der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Werkes.
- Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:
- Überwachung und Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
- Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen sowie örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen sowie Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
- Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
- Führung des Baubuches sowie Übergabe des Werkes an den Auftraggeber
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SONSTIGE LEISTUNGEN
gemäß GOA 1999, §5

1) Grundlagenermittlung

- Klären der Aufgabenstellung samt Beratung zum Leistungsbedarf
- Bestandsaufnahme inkl. Durchführung von Vermessungen und dem Erstellen von Bestandsplänen
- Standortanalyse und Betriebsplanung
- Aufstellen eines Raum- und Funktionsprogrammes
- Prüfen der Umwelterheblichkeit und -verträglichkeit

2) Zusätzliche Planungsleistungen

- Projektvisualisierung und Computeranimation
- Erstellen von Modellen aller Art
- Mitwirkung bei der Erstellung der behördlichen Bebauungsbestimmungen
- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter
- Prüfen von Schalungs- und Bewehrungsplänen sowie der Ausführungspläne der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

3) Zusätzliche geschäftliche Leistungen

- Aufstellen eines Finanzierungsplanes
- Aufstellen einer Bauwerksanalyse sowie einer Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
- Mitwirkung bei der Kreditbeschaffung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung

4) Zusätzliche organisatorische Leistungen
- Durchführung der administrativen Schritte gemäß Bundesvergabegesetz bzw. den Landesvergabegesetzen
- Tätigkeit als Projektkoordinator oder Projektmanager
- Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes

5) Zusätzliche Koordinationsleistungen

- Tätigkeit als Planungskoordinator gem. Baukoord.gesetz
- Tätigkeit als Baustellenkoordinator gem. Baukoord.gesetz

6) Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

- Veranlassungen zur Erlangung von baubehördlichen Bewilligungen im verkürzten Verfahren, durch Bescheinigung über die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

7) Diverse sonstige Leistungen

- Erstellen eines Raumbuches
- Bestandsplanung und Fertigstellungsanzeige
- Nutzwertgutachten
- Brandschutzplanung u. Erstellen von Orientierungsplänen
- Ausarbeiten von Übergabeplänen
- Erstellung von Verkaufsprospekten und -unterlagen
- Objektbetreuung während der Gewährleistungsfrist samt Überwachung der Beseitigung der Mängel
- Dokumentation
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GUTACHTERTÄTIGKEIT

- Gutachten aller Art für das Fachgebiet Hochbau
- Nutzwertgutachten
- Gutachten für die Bestätigung von selbständigen Wohneinheiten gemäß §12 Wohnungseigentumsgesetz

BAUFORSCHUNG

- Architekturhistorische Bestandsaufnahme und Analyse
- Erstellen von Baualtersplänen für historische Objekte
- Dokumentation und Archivierung
- Wissenschaftliche Aufbereitung
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PLANUNGSLEISTUNGEN
gemäß GOA 1999, §3

1) Vorentwurfsplanung

- Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen.
- Erarbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes, Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung anderswertiger Lösungsvorschläge nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung.
- Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 200
- Erläuterungsbericht
- Kostenschätzung

2) Entwurfsplanung

- Durcharbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.
- Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, daß dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann; Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1 : 100
- Objektbeschreibung mit Erläuterungen
- Kostenberechnung

3) Einreichplanung

- Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen.
- Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.

4) Ausführungsplanung

- Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben.
- Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen.

5) Kostenermittlungsgrundlagen

- Ermitteln der Mengen und Massen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
- Aufstellen von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsverzeichnisse und Kostenvoranschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
- Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

6) Künstlerische Oberleitung

- Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.

7) Technische Oberleitung

- Beratung und Vertretung des Auftraggebers in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen Abs.1-4:
- Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes, Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Überprüfung und Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten.

8) Geschäftliche Oberleitung

- Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Durchführung der Ausschreibung, Einholen der Angebote, klärende Gespräche mit den Bietern, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht und Kostenfeststellung.
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