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PROJEKTMANAGEMENT - /
BAUTRÄGERLEISTUNGEN
1)
Grundlagenerhebung
-
generelle Erhebung der Marktlage
- Bedarfserhebung
- Prüfung von Grundstücksangeboten
- Prüfung gesetzlicher Bestimmungen beim Grunderwerb hinsichtlich
Grundverkehrsgesetz, Wohnbauförderung, Althaussanierungsdarlehen
etc.
- erste Rohkalkulation
2) Bestandsaufnahme und Vorstudien
-
Prüfung der Liegenschaftsdaten
- Abschätzung Baugrundrisiko
- Raumplanerische Bestandsaufnahme an Hand von Flächenwidmungs- und
Bebauungsplänen, Strukturplänen oder örtlichen Entwicklungskonzepten
- Feststellung der Infrastruktur hinsichtlich von Verkehrsanschlüssen,
technischer Infrastruktur, Nahversorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Standortanalyse inkl. Ertragswertberechnung und Feststellen des Verkehrswertes
der Liegenschaft
- Markt- und Bedarfsanalyse
- Grundstück-Einkaufskalkulation
- Bau- und Projektentscheidung
3) Machbarkeitsstudie
-
Analyse der projektrelevanten Daten
- grundsätzliches Planungs- und Gestaltungsschema
- Abschätzen der Vermietungs- und Verkaufschancen
- Zeitdiagramm für eine mögliche Projektrealisierung
- Abschätzung der Genehmigungsverfahren
- Kosten- und Ertragsschätzung
- Finanzierungsvorschläge
- Erhebung von Förderungsmöglichkeiten und - vorschriften
- Standortgutachten
4) Projektentwicklung
-
Erstellen eines Raumbuches
- Festlegen eines Raum- und Funktionsprogrammes
- Bau- und Ausstattungsbeschreibung
- Erschließungs- und Freiflächenkonzept
- Erstellen einer Bebauungsstudie
- Flächenbilanz mit Festlegung der Bebauungsdichte
- Aufstellung der Brutto- und Nettonutzflächen
- Terminplanung
- Rentabilitätsermittlung
5) Kalkulation
-
Baukostenkalkulation
- Mietzinskalkulation
- Verkaufskalkulation
- Betriebskostenkalkulation
- Gesamtkostenkalkulation
- Renditeberechnung / Immobilieninvestoren-Kalkulation
6) Administration und Projektierung
-
Aufstellung und Beauftragung des Planungsteams
- Definition und Abgrenzung der Aufgaben
- Behördenkontakte und Einholen von Stellungnahmen
- Anrainergespräche
- Öffentlichkeitsarbeit und Begleitung der Baureifmachung (durch das
Planungsteam)
7) Projektsteuerung / Baubetreuungsleistungen
-
Planungskoordination
- Behördenvertretung
- Teilnahme an Baubesprechungen
- Erstellen, Abstimmung und Überwachung von Termin- und Ablaufplänen
- Betreuung der Anraineranliegen
- Laufende Informationstätigkeit an den Bauherren, die finanzierenden Stellen
und die späteren Nutzer
- Sammlung und Archivierung aller auf die Bauführung bezughabenden Schriften,
Pläne, Fotos, etc.
- Baudokumentation
- Rechtliche Baubetreuungsleistungen wie Mithilfe bei der Erstellung der
allgemeinen Vertragsbestimmungen sowie der Formulierung von Bauaufträgen
- Einholung eines Nutzwertgutachtens
- Einholung der Bestätigung der selbständigen Wohneinheiten (§12 WEG)
- Betreibung der Parifizierung
- Technisch geschäftliche Projektleitung in Zusammen= arbeit mit der
technischen Bauleitung
- Mithilfe bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und des
Vergabeverfahrens
- Kontrolle des Bautagebuches
- Geschäftliche Kontrolle der Bauleitung
- Kaufmännisch wirtschaftliche Projektabwicklung
- Laufender Soll-/ Istvergleich von Kosten und Finanzierung
- Abwicklung des Zahlungs- und Rechnungsverkehrs
- Evidenz und Kontrolle von Bankhaftbriefen
- Baubuchhaltung
- Projektendabrechnung
8) Projektverwertung
-
Verwertungs- und Vertriebskonzept
- Marketing- und PR-Konzept
- Erstellung von Verkaufs- und Vermittlungsunterlagen
- Prospekt- und Expose-Unterlagen
- Ausarbeiten einer Werbestrategie
- Verkaufs-, Vermietungs-, Pachtvermittlung
- Übergabe des fertiggestellten Objektes samt Mängelprotokollen
- Betreuung der Nutzer während der Gewährleistungsphase samt Mitwirkung bei
der Mängelfeststellung
- Protokollführung bei der Schlussfeststellung kurz vor Ablauf der
Gewährleistungszeit
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ÖRTLICHE BAUAUFSICHT
gemäß GOA 1999, §4
-
Örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers einschließlich der
Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
- Aufstellen und Überwachen der Einhaltung des Zeitplanes für die
Gesamtabwicklung der Herstellung des Werkes.
- Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes, leitend für den
Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der
Bauüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere mit nachstehenden weiteren
Teilleistungen:
- Überwachung und Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen,
Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen
Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen
Vorschreibungen
- Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen sowie
örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen sowie Prüfung
aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und
Bauüberwachung fachlich Beteiligten mit Feststellung von Mängeln und
Gewährleistungsfristen
- Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten
Mängel
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
- Führung des Baubuches sowie Übergabe des Werkes an den Auftraggeber
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SONSTIGE LEISTUNGEN
gemäß GOA 1999, §5
1)
Grundlagenermittlung
-
Klären der Aufgabenstellung samt Beratung zum Leistungsbedarf
- Bestandsaufnahme inkl. Durchführung von Vermessungen und dem Erstellen von
Bestandsplänen
- Standortanalyse und Betriebsplanung
- Aufstellen eines Raum- und Funktionsprogrammes
- Prüfen der Umwelterheblichkeit und -verträglichkeit
2) Zusätzliche Planungsleistungen
-
Projektvisualisierung und Computeranimation
- Erstellen von Modellen aller Art
- Mitwirkung bei der Erstellung der behördlichen Bebauungsbestimmungen
- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter
- Prüfen von Schalungs- und Bewehrungsplänen sowie der Ausführungspläne der
anderen an der Planung fachlich Beteiligten
3) Zusätzliche geschäftliche Leistungen
-
Aufstellen eines Finanzierungsplanes
- Aufstellen einer Bauwerksanalyse sowie einer Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
- Mitwirkung bei der Kreditbeschaffung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
4) Zusätzliche organisatorische Leistungen
- Durchführung der administrativen Schritte gemäß Bundesvergabegesetz bzw.
den Landesvergabegesetzen
- Tätigkeit als Projektkoordinator oder Projektmanager
- Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
5) Zusätzliche Koordinationsleistungen
-
Tätigkeit als Planungskoordinator gem. Baukoord.gesetz
- Tätigkeit als Baustellenkoordinator gem. Baukoord.gesetz
6) Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
-
Veranlassungen zur Erlangung von baubehördlichen Bewilligungen im verkürzten
Verfahren, durch Bescheinigung über die Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen.
7) Diverse sonstige Leistungen
-
Erstellen eines Raumbuches
- Bestandsplanung und Fertigstellungsanzeige
- Nutzwertgutachten
- Brandschutzplanung u. Erstellen von Orientierungsplänen
- Ausarbeiten von Übergabeplänen
- Erstellung von Verkaufsprospekten und -unterlagen
- Objektbetreuung während der Gewährleistungsfrist samt Überwachung der
Beseitigung der Mängel
- Dokumentation
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GUTACHTERTÄTIGKEIT
-
Gutachten aller Art für das Fachgebiet Hochbau
- Nutzwertgutachten
- Gutachten für die Bestätigung von selbständigen Wohneinheiten gemäß §12
Wohnungseigentumsgesetz
BAUFORSCHUNG
-
Architekturhistorische Bestandsaufnahme und Analyse
- Erstellen von Baualtersplänen für historische Objekte
- Dokumentation und Archivierung
- Wissenschaftliche Aufbereitung
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PLANUNGSLEISTUNGEN
gemäß GOA 1999, §3
1)
Vorentwurfsplanung
-
Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen.
- Erarbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom
Auftraggeber bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan,
Aufmasspläne des Bestandes, Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm)
einschließlich Untersuchung anderswertiger Lösungsvorschläge nach gleichen
Anforderungen und deren Bewertung.
- Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 200
- Erläuterungsbericht
- Kostenschätzung
2) Entwurfsplanung
-
Durcharbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund
des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.
- Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, daß
dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren
Teilleistungen dienen kann; Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1 :
100
- Objektbeschreibung mit Erläuterungen
- Kostenberechnung
3) Einreichplanung
-
Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen
sowie Abklärungen.
- Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der
Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen
sind.
4) Ausführungsplanung
-
Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der
behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung
fachlich Beteiligten mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben.
- Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung
in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen
Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen.
5) Kostenermittlungsgrundlagen
-
Ermitteln der Mengen und Massen als Grundlage für das Aufstellen der
Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter.
- Aufstellen von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit
Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter
Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsverzeichnisse und Kostenvoranschläge
der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
- Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der
Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an
der Planung fachlich Beteiligten
6) Künstlerische Oberleitung
-
Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, Überwachung der Herstellung
hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von
funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur
Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen
Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.
7) Technische Oberleitung
-
Beratung und Vertretung des Auftraggebers in den Belangen der Planung im Zuge
der Teilleistungen Abs.1-4:
- Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und
sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber, Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes
der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes, Koordinieren und Integrieren
der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Überprüfung und
Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung
von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten.
8) Geschäftliche Oberleitung
-
Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
Durchführung der Ausschreibung, Einholen der Angebote, klärende Gespräche mit
den Bietern, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, Feststellung der anweisbaren Teil-
und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen
Bauaufsicht und Kostenfeststellung.
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